Die Behandlungskosten für Psychotherapie sind in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM; für gesetzlich Versicherte) und in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
Gesetzliche Krankenversicherungen
Psychotherapie gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Da ich über eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung verfüge (Kassenzulassung), werden die Kosten nach erfolgreichem Therapieantrag vollständig übernommen. Bitte bringen Sie bei Ihrem Termin Ihre Krankenversicherungskarte und, falls vorhanden, den Überweisungsschein ihres behandelnden (Fach-) Arztes.
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine Psychotherapie können von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. In welchem Rahmen das möglich ist, regelt Ihr individueller Versicherungsvertrag. Der Behandlungsvertrag kommt jeweils zwischen Ihnen als Privatperson und mir als Therapeutin zustande, was bedeutet, dass die Begleichung der Therapiekosten in Ihrer Verantwortung liegt. Selbstverständlich werde ich Sie bei der Beantragung der Therapie unterstützen.
Für die Klärung der Kostenübernahme kann eine vorherige Kontaktaufnahme zur Ihrer Krankenversicherung sinnvoll sein. Oft ist ein Anruf bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ausreichend. Hierbei können folgende Fragen hilfreich sein:
– Ist ambulante Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? (Anzahl der übernommenen Therapiestunden | Übernahme des Kostenumfangs, teilweise Prozentregelungen | sonstige Einschränkungen)
– Gibt es bestimmte Voraussetzungen zur Beantragung der Psychotherapie?
– Sind besondere Unterlagen einzureichen? (spezielles Formular | Antrag durch die Psychotherapeutin)
Selbstzahler
Wenn Sie Ihre Therapie selbst zahlen, schließen wir vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Vertrag ab, in welchem die Rahmenbedingungen der Psychotherapie festgelegt sind.
Leistungen der Beihilfe
Für Beihilfeberechtigte gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Sie erhalten eine monatliche Rechnung, die Sie zur anteiligen Kostenerstattung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.
Sonstige Kostenträger (Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, o. ä.)
Bei diesen Kostenträgern gelten verschiedenste Bedingungen. Eine vorherige Kontaktaufnahme zu dem Kostenträger sollte zur Klärung der Kostenübernahme erfolgen. Hilfreiche Fragen finden Sie unter „Private Krankenversicherungen“.
Haftungshinweis: Die hier dargelegten Informationen bezüglich der Kostenübernahme stellen keine Rechtsberatung dar. Sie beruhen auf bestem Wissen und Gewissen, wobei für die sachliche Richtigkeit von mir keine Haftung übernommen wird.